"Die steuerlichen Prüfungen
Absprache über den Prüfungsort
Wenn ein geeigneter Geschäftsraum vorhanden ist, muss die Prüfung grundsätzlich im Unternehmen des Steuerpflichtigen durchgeführt werden (Par. 200 Abs. 2 AO). In diesem Raum sind dem Prüfer auch die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Ob ein Geschäftsraum zur Durchführung der Prüfung geeignet ist, bestimmt sich nach den Anforderungen der Finanzbehörde. Der Nachweis, dass keine geeigneten Geschäftsräume vorhanden sind, obliegt dem Steuerpflichtigen. Dem Steuerpflichtigen ist aber nicht zumutbar, Räume zur Verfügung zu stellen, die er für den unmittelbaren Betriebsablauf benötigt (z. B. Behandlungsräume eines Arztes).Die Durchführung der Prüfung in den Wohnräumen des Steuerpflichtigen ist nur mit dessen Einwilligung zulässig. Sie kann von der Finanzbehörde nicht erzwungen werden. Außerdem kann eine Prüfung in den Räumlichkeiten des Finanzamts oder auf Antrag des Steuerpflichtigen im Büro des steuerlichen Beraters stattfinden. Entgegen den gesetzlichen Vorgaben werden auf Antrag des Steuerpflichtigen in Absprache mit dem Prüfer in der Praxis oftmals Prüfungen im Büro des Steuerberaters durchgeführt, obgleich ein für die Durchführung der Prüfung geeigneter Geschäftsraum vorhanden ist. Um diese eingespielte Prüfungspraxis einzuschränken, wurde in die neue BpO folgende Regelung über den Ort der Außenprüfung (Par. 6 BpO) aufgenommen: Die Außenprüfung ist in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen durchzuführen. Ist ein geeigneter Geschäftsraum nachweislich nicht vorhanden und kann die Außenprüfung nicht in den Wohnräumen des Steuerpflichtigen stattfinden, ist an Amtsstelle zu prüfen (Par. 200 Abs. 2 AO). Ein anderer Prüfungsort kommt nur ausnahmsweise in Betracht. Die Aufnahme einer Regelung über den Ort der Außenprüfung in der BpO wird in der Praxis dazu führen, dass sich der Prüfer in der Regel im Betrieb vergewissern wird, ob tatsächlich kein für die Durchführung der Außenprüfung geeigneter Geschäftsraum vorhanden ist. Trotz dieser Regelung finden immer noch Außenprüfungen in den Büroräumen der Steuerberater statt, wenn vielleicht auch nicht mehr so häufig, wie dies zuvor der Fall gewesen ist."